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  • · Fachbeitrag · Anwaltshaftung

    Die richtige Reaktion im Schadensfall

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

    | Der Regress ist der Albtraum jedes Anwalts ‒ und oft vermeidbar. Der Beitrag erläutert, wie Sie Ihre Haftung vermeiden und beschränken. Für den Schadensfall erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren. |

    1. Während des Mandats: Weitreichende Belehrungspflichten

    Wird das Mandat angenommen, muss an demselben Tag geprüft werden, ob sofortige Maßnahmen, wie Einspruch oder Klageerhebung, nötig sind ‒ auch, wenn der Mandant mit umfangreichen Unterlagen abends erscheint und bei Gericht niemand mehr erreichbar ist. Die Entscheidung, ob das Mandat angenommen wird, hat erhebliche haftungsrechtliche Folgen. Sie müssen den genauen Auftrag mit dem Mandanten klären. Die Belehrungspflicht des Anwalts ist weitreichend. Es kann auch die Pflicht bestehen, auf mögliche, im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehende Ansprüche hinzuweisen.

     

    PRAXISHINWEIS | Es hat sich bewährt, den Umfang des Mandats und weitere Hinweise im Rahmen eines Mandatsbestätigungsschreibens festzuhalten. Sollten sich im Laufe des Mandats Änderungen des Auftrags ergeben, sind diese ebenfalls schriftlich zu fixieren.