Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Im Notfall müssen Sie Ihre alte beA-Karte nun entkoppeln lassen

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de

    | Seit dem 3.4.23 ist das Anmelden am beA nur noch mit Anwaltskarten der neuen Karten-Generation (die Kartennummer beginnt mit 7xxx) möglich. Wer diese Frist verpasst hat, muss einen Entkopplungsantrag stellen und eine erneute Registrierung durchführen. |

    1. beA-Karten der alten Kartengeneration gelten nicht mehr

    Alle beA-Karten der alten Kartengeneration (die Kartennummer beginnt mit 2xxx) gelten nicht mehr. Bereits am 8.9.22 war die Gültigkeit von ersten beA-Karten abgelaufen. Etwa 5.000 Karten mussten mühsam vom beA-Support entkoppelt werden, wenn die Nutzer die neue beA-Karte noch nicht dem Postfach hinzugefügt hatten. Um allen Anwendern Gelegenheit zu geben, diese Einstellung (selbst) vorzunehmen, wurde die Frist vom 31.12.22 zunächst bis zum 18.3.23 und dann nochmals bis zum 2.4.23 verlängert. Wer trotzdem seine neue beA-Karte immer noch nicht hinzugefügt hat, kommt jetzt um einen Entkopplungsantrag nicht herum.

    2. So stellen Sie einen Entkopplungsantrag

    Für einen Entkopplungsantrag gibt es auf der Seite des beA-Support eine Anleitung und ein Formular (siehe unter: iww.de/s7903). Entkopplung bedeutet, dass