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  • 24.05.2016 · Fachbeitrag · Vermietung

    Fahrtkosten zum Mietobjekt grundsätzlich voll abzugsfähig

    | Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten mit einer Pauschale von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die ungünstigere Entfernungspauschale ist nur dann anzuwenden, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist (Bundesfinanzhof, Urteil vom 1.12.2015, Az. IX R 18/15, Abruf-Nr. 185338 ). |