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  • 23.02.2017 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Sachbezüge: Versand- und Handlingkosten sind in die 44-Euro-Freigrenze einzubeziehen

    | Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von maximal 44 Euro (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in die Berechnung der Freigrenze Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen sind. Ergibt sich so ein Betrag von mehr als 44 Euro, ist der komplette Sachbezug lohnsteuerpflichtig (Finanzgericht [FG] Baden-Württemberg, Urteil vom 08.04.2016, Az. 10 K 2128/14, Abruf-Nr. 190614 , Az. der Revision beim Bundesfinanzhof: VI R 32/16). |