22.10.2014 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Neue Aufmerksamkeitsgrenze von 60 Euro
| Der Bundesrat hat den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 zugestimmt. Hierdurch werden die bisherigen Lohnsteuerrichtlinien 2013 grundsätzlich mit Wirkung ab 2015 ersetzt. Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass die 40-Euro-Grenze für vom Arbeitgeber gewährte Aufmerksamkeiten auf 60 Euro einschließlich Umsatzsteuer angehoben werden soll. |
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