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  • 24.07.2017 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Schenkungsteuer: Welcher Freibetrag gilt, wenn der biologische (nicht der rechtliche) Vater schenkt?

    | Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine Tochter gilt bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro auch dann, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig auch der rechtliche Vater ist (Finanzgericht [FG] Hessen, Urteil vom 15.12.2016, Az. 1 K 1507/1, Abruf-Nr. 192738 192738 ). Diese Auffassung des FG Hessen muss der Bundesfinanzhof in der Revision aber noch bestätigen (Az. der Revision beim Bundesfinanzhof: II R 5/17). |