· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Finanzverwaltung veröffentlicht Richtsätze 2013 für Apotheken: Liegen Ihre Zahlen im grünen Bereich?
| Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht jedes Jahr aktuelle Kennzahlen für viele Gewerbebetriebe, darunter auch für Apotheken. Sie sind für die Finanzämter ein wichtiges Hilfsmittel bei der Überprüfung der Steuererklärungen. Weichen die Zahlen für Ihre Apotheke erheblich von den amtlichen Richtsätzen ab, wird sie für eine baldige Betriebsprüfung vorgemerkt. Am 29. Juli 2014 hat das BMF in einem Schreiben die Richtsätze für Apotheken für 2013 bekanntgegeben (Az. IV A 4 - S 1544/09/10001-06 ). |
Die aktuellen Richtwerte
Die Richtsätze bestehen aus einem unteren und einem oberen Rahmenwert sowie einem - fettgedruckten - Mittelsatz. Damit sollen die unterschiedlichen Verhältnisse in der Apotheke in einem Ärztehaus oder einem Einkaufszentrum mit höherem OTC-Anteil berücksichtigt werden. Bei ganz großen Apotheken mit einem Jahresumsatz von mehr als 7,3 Mio. Euro oder einem steuerlichen Gewinn von jährlich über 280.000 Euro werden die Richtsätze nicht mehr angewendet. Großbetriebe werden turnusmäßig überprüft.
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Rohgewinnaufschlagsatz | Handelsspanne | Reingewinn |
30 - 35 - 41 | 23 - 26 - 29 | 4 - 8 - 13 |
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