26.03.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Auch BAföG mindert Ausbildungsfreibetrag nicht mehr
| Seit 2012 spielen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder beim Ausbildungsfreibetrag keine Rolle mehr. Er ist immer in voller Höhe zu gewähren. Das gilt auch für Kinder, die BAföG beziehen – selbst wenn das Gesetz eine andere Auslegung erlaubt (Oberfinanzdirektion [OFD] NRW, Kurzinfo Einkommensteuer Nr. 18/2013 vom 18.9.2013, Abruf-Nr. 133184 ). |
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