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  • · Fachbeitrag · Apothekenübertragung

    Apothekennachfolge in der Familie steueroptimal gestalten

    | Wenn ein Apotheker seine Apotheke an ein Familienmitglied übergibt, hat er größeren Gestaltungsspielraum als wenn eine fremde Person die Nachfolge antritt. Optionen sind z. B. eine Schenkung der Apotheke, ein deutlich reduzierter Kaufpreis oder eine Übergabe gegen lebenslange Rentenzahlungen. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Schenkung bzw. den Verkauf der Apotheke. Hier greifen die steuerlichen Begünstigungen bei der Apothekenaufgabe. Damit können Sie die Apothekennachfolge in der Familie optimieren. |

    Schenkung der Apotheke

    Eine Schenkung löst in der Regel keine Steuer aus. Im Einkommensteuergesetz (EStG) regelt § 6 Abs. 3, dass die Übertragung einer Apotheke unter Fortführung der steuerlichen Buchwerte erfolgt. Ihr Kind würde also die steuerlichen Grundlagen Ihrer Apotheke einfach fortführen.

     

    PRAXISHINWEIS | Damit die Schenkung der Apotheke steuerfrei bleibt, müssen Sie alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen. Bei der Apotheke in eigener Immobilie ist das ein Problem, wenn das Haus nicht mit übertragen werden soll. Das Gesetz erlaubt die Buchwertfortführung dann nur, wenn Sie mit Ihrem Kind eine Gesellschaft gründen und die Immobilie so weiter im steuerlichen Betriebsvermögen halten (sogenanntes Sonderbetriebsvermögen). Eine geringe Beteiligung an der Gesellschaft genügt schon, verbunden mit Mitarbeit in entsprechendem Maße. Über die Dauer dieser Gesellschaft gibt es bei der Finanzverwaltung und dem Bundesfinanzhof unterschiedliche Meinungen. Auf der sicheren Seite im Sinne der Finanzverwaltung sind Sie mit fünf Jahren.