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  • · Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 10

    Handschriftlich eingetragenes aut-idem-Kreuz

    | Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind. Die Regelungen gelten rückwirkend seit dem 23.07.2015. Geeinigt haben sich die Parteien darauf, dass eine Retaxation nicht mehr zulässig ist, wenn das Rezept formale Fehler enthält, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für ein handschriftlich eingetragenes aut-idem-Kreuz. |

     

    Ein handschriftlich eingetragenes aut-idem-Kreuz ist kein Grund für eine Retaxation, solange das Kreuz durch die Praxis gesetzt wurde.

    Quelle: ID 45074007