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  • · Nachricht · E-Rezept

    E-Rezept: Wenn der Schlüssel die Lösung ist

    | Kommt es bei E-Rezepten zu Fehlern, dürfen Korrekturen, für die ein spezieller Schlüssel existiert, selbstständig von der Apotheke vorgenommen werden. Für die „Korrektur/Ergänzung der Dosierungsanweisung“ ist der Schlüssel Nr. 4 zu benutzen. |

     

    Beispiel: Bei einer elektronischen Verordnung ist keine Dosieranweisung vorhanden, der Patient hat keinen Medikationsplan erhalten und kennt seine Dosierung auch nicht, da das Medikament neu ist.

     

    Lösung: Sie rufen in der Arztpraxis an und klären die fehlende Dosierung telefonisch ab. Anschließend benutzen Sie den Schlüssel Nr. 4. Als Dokumentation geben Sie in das Dialogfeld die erfragte Dosierung ein, z. B. 1-0-0. Dann klicken Sie noch an, dass eine Rücksprache mit dem Arzt erfolgt ist. Abschließend ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nötig.

    Quelle: ID 50006658