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  • 22.08.2019 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Versandapotheke: Falsche Quittungen sind Anstiftung zum Betrug

    | Eine Versandapotheke darf Privatversicherten keine Quittungen zur Vorlage bei der Krankenkasse ausstellen, wenn diese gewährte Boni verschweigen. Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Stendal ist das Anstiftung zum Betrug (Urteil vom 14.03.2019, Az. 31 O 43/18, Urteil unter www.dejure.org ). |