23.01.2014 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Rezepte sind seit dem 1. Januar 2014 EU-weit gültig
| Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung für die Bürger der EU ist durch eine Änderung in der Arzneimittelverschreibungsverordnung ab 2014 noch einfacher geworden. Verordnende Ärzte müssen jetzt verpflichtend ihre Telefonnummer und – soweit vorhanden – auch ihre Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse angeben, damit ohne weiteren Aufwand eine Kontaktaufnahme bei Rückfragen zwischen dem abgebenden Apotheker und dem verschreibenden Arzt möglich ist. |
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