Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.06.2019 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    EuGH zur Arbeitszeiterfassung: Apotheker können gelassen bleiben

    | Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann nur eine systematische Erfassung der täglichen Arbeitszeit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer Rechnung tragen. Alle Arbeitgeber in der EU sind deshalb verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten vollständig zu erfassen (EuGH, Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18, Urteil unter www.dejure.org ). |