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  • 26.05.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Beschäftigungsanspruch bei fehlender Eignung zum Schichtdienst

    | Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten kann, ist deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Er hat Anspruch auf Beschäftigung und Entlohnung, darf aber nicht für Nachtschichten eingeteilt werden (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 9. April 2014, Az. 10 AZR 637/13, Abruf-Nr. 141172 ). |