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  • 08.08.2019 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Grundsätzlich unzulässig: Exklusivitätsvereinbarung zur Belieferung von Patienten mit Arzneimitteln

    | Eine Vereinbarung zwischen einer Apotheke und einem Anbieter der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung über den ausschließlichen Arzneimittelbezug über eine Apotheke ist ein Verstoß gegen das Recht auf freie Apothekenwahl (Verwaltungsgericht [VG] Chemnitz, Urteil vom 16.04.2019, Az. 4 K 772/15). |