24.06.2014 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Apotheker haben Rabattverträge zu beachten
| Ein Apotheker muss jedenfalls dann, wenn auf einem Rezept kein bestimmter Impfstoff angegeben ist, diejenigen Impfstoffe ausgeben, über die die gesetzlichen Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge abgeschlossen haben. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg im einstweiligen Rechtsschutz entschieden (Beschluss vom 27.3.2014, Az. L 4 KR 3593/13 ER-B, Abruf-Nr. 141610 ). |
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