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  • · Fachbeitrag · Fördermittel für Apotheken

    Fördermöglichkeiten bei der Übernahme einer Apotheke

    von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Düsseldorf

    | Im Zuge einer Existenzgründung als Apotheker bietet sich häufig die Möglichkeit, eine bestehende Apotheke zu übernehmen. Dabei hat der Einstieg als Nachfolger nicht nur in vertraglicher Hinsicht, sondern auch aus Fördersicht zwei Seiten: die des übergebenden und die des übernehmenden Apothekers. Beide stellen im Rahmen der Übernahmeverhandlungen ihre individuellen und nicht alltäglichen Fragen, die bedacht und geregelt werden müssen. Lassen sie sich dabei durch (branchenerfahrene) Fachleute beraten, kommen Beratungszuschüsse von Bund und Ländern in Betracht. |

    Regelungsbedürftige Punkte beim Kauf/Verkauf der Apotheke

    Folgende Fragen stehen im Kern der Übernahmeverhandlungen und sollten in beiderseitigem Einvernehmen geklärt werden:

     

    • Wer wird der Nachfolger? Steigt ein Familienmitglied ein oder übernimmt ein fremder Dritter die Geschäfte?

     

    • Wie steht die Belegschaft zur Nachfolgefrage? Ist sie vorbereitet? Kann der neue Betreiber das gesamte Team übernehmen oder nehmen gut eingearbeitete Mitarbeiter die Geschäftsübergabe zum Anlass, um aus dem Team auszuscheiden?

     

    • Hat der aktuelle Betreiber spezielle Vereinbarungen mit Mitarbeitern hinsichtlich der Altersvorsorge getroffen, die übernommen werden müssen?

     

    • Gibt es für den ausscheidenden Betreiber Pensionszusagen? Hat er Rechte oder Lizenzen, die übernommen werden können, und wie hoch wird die daraus resultierende finanzielle Belastung sein?

     

    • Wie kann der Kundenstamm gehalten werden? Sind Probleme zu erwarten? Welche Strategie zur Kundenbindung kann entwickelt werden?

     

    • Gibt es ein Konzept für die Einarbeitung des Nachfolgers?

     

    • Welcher Kaufpreis ist realistisch und wie kann dieser fair und objektiv ermittelt werden?

     

    Für den ausscheidenden Apotheker liegen die Schwerpunkte dabei naturgemäß anders als für den übernehmenden Apotheker. Eine Einigung ist nicht einfach - besonders wenn die Erfahrung oder die Objektivität fehlen, um eine faire Vereinbarung zu treffen. Für eine Beratung in diesen speziellen Fällen greifen Beratungszuschüsse, die der ausscheidende Apotheker einerseits und der Existenzgründer andererseits in Anspruch nehmen können.

    Zuschüsse für den ausscheidenden Apotheker

    Über den Beratungszuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können bestehende Unternehmen für die spezielle Situation der Unternehmensübergabe einen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent in den alten und 75 Prozent in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg. Maximal 1.500 Euro werden zu den Kosten für eine Nachfolgeberatung erstattet. Dieser Beratungszuschuss eröffnet die Möglichkeit, einen neutralen Berater hinzuzuziehen, der Erfahrung in allen Fragen der Nachfolgeregelung hat und darüber hinaus objektiv ein Übernahmekonzept nach den individuellen Gegebenheiten entwickeln kann. Von den zuschussfähigen Leistungen ausgeschlossen sind gutachterliche Stellungnahmen, Beratungen zu Rechts- und Versicherungsfragen sowie Steuerberatung.

    Zuschüsse für den Existenzgründer

    Das Programm „Gründercoaching Deutschland“ steht für Existenzgründer bereit. Es kann allerdings erst in Anspruch genommen werden, sobald die Gründung offiziell erfolgt ist. Doch auch schon in der Vorgründungsphase gibt es in den meisten Bundesländern Beratungszuschüsse, auf die Apothekengründer zurückgreifen können:

     

    • Baden-Württemberg: Exi-Gründungs-Gutschein (in der Regel kostenlose Kompaktberatung zur Klärung der Sachverhalte, danach individuelle Intensivberatung mit einem Zuschuss in Höhe von 70 bis 80 Prozent der vereinbarten Tagessätze, keine explizit festgelegte monetäre Obergrenze)

     

    • Bayern: Existenzgründercoaching (Zuschuss bis 560 Euro pro Beratungstag)

     

    • Hessen: Gründungs- und Mittelstandsförderung, Programmteil Betriebsberatung und Unternehmerschulung (Zuschuss bis zu 450 Euro pro Beratungstag)

     

    • Nordrhein-Westfalen: Beratungsprogramm Wirtschaft (Zuschuss bis zu 400 Euro pro Beratungstag)

     

    • Rheinland-Pfalz:Betriebsberatungen für Existenzgründer (Zuschuss bis zu 400 Euro pro Beratungstag)

     

    • Saarland: Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Zuschuss bis zu 400 Euro pro Beratungstag)

     

    • Sachsen: Mittelstandsförderung - Gründungsberatung (Zuschuss bis zu 600 Euro pro Beratungstag)

     

    • Sachsen-Anhalt: Förderung von Unternehmensgründungen, ego.-START (Zuschuss 90 Prozent der Beratungskosten, maximal 7.200 Euro, Machbarkeitsstudien werden bis maximal 18.000 Euro bezuschusst)

     

    • Schleswig-Holstein: Zukunftsprogramm Arbeit - Prioritätsachse A - Potenzialberatung (Zuschuss bis 300 Euro pro Beratungstag)

    Ihr Weg zu den Fördermitteln

    Wer von den Zuschüssen für eine Nachfolgeberatung profitieren will, sollte folgende Schritte gehen:

     

    • 1. Anruf bei der örtlichen Wirtschaftsförderung oder der IHK, um zu erfragen, ob für die Vorgründungsphase/Übergabephase Beratungszuschüsse im eigenen Bundesland existieren. Die alternative Recherche online über foerderdatenbank.de ist ebenfalls empfehlenswert. Die zuständige Stelle erklärt Ihnen auch den Ablauf.

     

    • 2. Berater suchen, der für das Programm zugelassen ist. Hilfreich ist auch hier ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Alternativ lohnt sich der Blick in die Beraterdatenbank der KfW unter beraterboerse.kfw.de.

     

    • 3. Antrag in Absprache mit dem Berater und der zuständigen Stelle einreichen. Ein persönliches Erscheinen ist in aller Regel zwingend erforderlich.

     

    Achtung | Wenn Sie den Beratungsauftrag bereits vergeben haben, ist eine Bezuschussung ausgeschlossen. Deshalb gilt: Immer zuerst einen Antrag stellen und dann einen Berater beauftragen!

     

    • Beispiel: Wie läuft eine Nachfolgeberatung ab?

    Ein Apotheker aus Bochum (NRW) plant, sich selbstständig zu machen, und hat eine Apotheke gefunden, die für ihn infrage kommt. Über die KfW-Beraterbörse findet er einen geeigneten Berater, der auf Nachfolgeberatungen spezialisiert ist. Diesen beauftragt er unter Ausnutzung der Zuschüsse aus dem Länderprogramm „Beratungsprogramm Wirtschaft“.

     

    Im ersten Schritt der Beratung erfolgt die Feststellung des Status quo. Dabei geht der Berater systematisch alle Bereiche durch, die im Rahmen einer Nachfolgeregelung geprüft werden müssen. Es stellt sich heraus, dass ein Kernproblem die Altersvorsorge für den bisherigen Inhaber ist, der aus seiner Apotheke regelmäßige Bezüge und eine einmalige Ausschüttung im Jahr des Renteneintritts erwartet. Der Nachfolger ist mit den Forderungen des bisherigen Inhabers nicht einverstanden, weil die Liquidität der Apotheke dauerhaft zu stark belastet wird. Weiterhin sind die Auswirkungen alter Verträge auf die Zahlungsverpflichtung zwischen dem Inhaber und der Apotheke zu prüfen, die sich um die Nutzung eines entwickelten Patents drehen. Zusätzlich ergeben sich durch die Nachfolge Änderungen in den betrieblichen Organisationsstrukturen, da das Arbeitsverhalten des Nachfolgers deutlich vom Stil des Seniors abweicht. Außerdem sind personelle Fragen zu klären, die sich aus dem Führungswechsel ergeben.

     

    Im Rahmen der folgenden Machbarkeitsstudie wird festgestellt, worin die Problematik besteht und ob die auftretenden Sachverhalte zielführend gelöst werden können. Daraus werden Handlungsempfehlungen entwickelt, die gegenüber der Förderstelle dargelegt werden müssen. In der Umsetzungsphase werden die Sachverhalte schließlich im Sinne einer Lösung und abschließenden Klärung bearbeitet.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 18 | ID 42579885