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  • 23.07.2008 | Förderprogramme

    Kosten senken mit Umweltschutz

    von Sebastian Schnabel, Medienbüro Medizin, Hamburg

    Strom- und Heizölpreise erreichen derzeit ein Rekordniveau. Das macht sich nicht nur zu Hause, sondern auch bei den Betriebsausgaben bemerkbar. Durch Energiesparmaßnahmen können diese Kosten deutlich gesenkt werden. Doch die notwendigen Umbauten sind nicht billig. Neue, gut isolierte Fenster kosten für eine Apotheke zum Beispiel schnell mehrere tausend Euro. Und bei Investitionen in die Energietechnik des Hauses steigen die Kosten bis in den sechsstelligen Bereich. Um die Maßnahmen auch für kleine und mittlere Unternehmen (KmU) erschwinglich zu machen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Initiative „Sonderfonds Energieeffizienz in KmU“ ins Leben gerufen.  

    Zwei Vorteile für Ihre Apotheke

    Kleine und mittlere Unternehmen ebenso wie Freiberufler und Gewerbetreibende haben über den „Sonderfonds Energieeffizienz in KmU“ die Möglichkeit, sich zwei Vorteile zu sichern:  

     

    • Zum einen können sie Zuschüsse zu sogenannten Energie- effizienz-Beratungen erhalten, in denen Fachleute zeigen, wo sie Energie sparen können.

     

    • Zum anderen bietet die KfW Förderbank günstige Kredite für die entsprechenden Maßnahmen. Denn nur die wenigsten Unternehmen haben die notwendigen finanziellen Mittel auf der hohen Kante, um teure Investitionen – so nützlich sie auch sein mögen – vorzunehmen.

    Initial- und Detailberatungen zur Energieeffizienz

    Die Energieeffizienz-Beratungen gliedern sich in zwei Teile: in eine Initialberatung und eine Detailberatung.  

     

    • Die Initialberatung findet an ein oder zwei Tagen in den Apotheken statt. Bei Vor-Ort-Besichtigungen geben Experten erste Hinweise auf Einsparpotenziale – beispielsweise auf undichte Fenster oder veraltete Heizsysteme. Das BMWi übernimmt dabei bis zu 80 Prozent der Kosten, allerdings mit einem Höchstsatz von 640 Euro pro Beratungstag für maximal zwei Tage.