Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2007 | Einkommensteuer

    Die Kontrollmöglichkeiten des Finanzamtes

    Die letzte Steueramnestie mit Straffreiheit und günstigen Steuersätzen für nachzuversteuerndes Geld hat sich als Flop herausgestellt. Der Fiskus führt deshalb schon seit dem 1. April 2005 schärfere Kontrollen durch: Kontenabruf, EU-Zinsrichtlinie, Geldwäscheverdacht, Bargeldkontrollen an den Grenzen usw. Dem Fiskus stehen nicht zuletzt auf Grund des technischen Fortschritts mittlerweile eine Reihe von Informationsquellen und Kontrollinstrumenten zur Verfügung. Der folgende Beitrag bringt Sie auf den aktuellen Stand.  

    Der interne Datenaustausch wird immer perfekter

    Mittels Kontrollmitteilungen kann die Finanzverwaltung Steuerverkürzungen aufdecken. Bei auffälligen Belegen, die ihnen bei einer Betriebsprüfung vorgelegt werden, schreiben die Prüfer Kontrollmitteilungen. Diese schicken sie an das für den Rechnungsaussteller zuständige Finanzamt, das seinerseits im Rahmen einer Betriebsprüfung den Zahlungseingang überprüft.  

     

    Beispiel

    Bei der Überprüfung eines Unternehmens stellt der Prüfer fest, dass ein Apotheker aus Hamburg auf einer Rechnung das Konto einer Bank mit Sitz in München angegeben hat.  

     

    Auch Steuerfahnder, die auf Grund eines wirksamen Durchsuchungsbeschlusses in einer Bank unbekannte Steuerfälle aufdecken, brauchen für ihre Mitteilungen an den Innendienst der zuständigen Finanzämter keinen steuerstrafrechtlichen Anfangsverdacht mehr. Nach der Rechtsprechung genügt hier, dass auf Grund allgemeiner Erfahrung die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommen kann.  

     

    Beispiel

    Ein Apotheker hat eine Inhaberschuldverschreibung in Höhe von 80.000 DM nicht über sein Girokonto bei der Bank erworben, sondern als Tafelpapier.