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  • 01.05.2005 | Apothekenentwicklung

    Vier Schritte zur erfolgreichen Filialapotheke

    von RAen Dipl. Finanzwirt Rainer Höfer und Martin Hassel, Kanzlei Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/Oberhausen/Weimar

    Neben einer Hauptapotheke können nunmehr bis zu drei Filialapotheken betrieben werden. Ob sich allerdings eine Filialisierung überhaupt lohnt und wie dabei richtig vorzugehen ist, können Interessenten nicht ohne weiteres überblicken. Wenn eine Filialisierung ins Auge gefasst wird, müssen neben wirtschaftlichen Aspekten auch Fragen des Apotheken-, Zivil-, Steuer- und Arbeitsrechts beachtet werden. Der folgende Beitrag zeigt die notwendigen Überlegungen und das richtige Vorgehen im Rahmen einer Filialisierung auf und stellt die wesentlichen Problemfelder dar.  

    1. Schritt: Vorüberlegungen

    Am Anfang stellt sich die Frage, in welcher Form eine Filialapotheke beschafft werden kann. Hier eröffnen sich die gleichen Möglichkeiten wie bei einer Hauptapotheke: Die Filialapotheke kann neu gegründet, gekauft oder gepachtet werden. Besondere Einschränkungen für Filialapotheken existieren insoweit nicht. Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass die notwendigen Verträge (Kauf-, Miet- und Pachtverträge) den apotheken- und zivilrechtlichen Anforderungen entsprechen. Hier können Fehler gemacht werden, die zu Problemen bei der Betriebserlaubniserteilung führen bzw. sich etwa bei einem ungünstigen Mietvertrag über Jahre negativ auswirken können.  

     

    Sofern die bisherige Apotheke als Pachtapotheke betrieben wird, ist die vorherige Zustimmung des Verpächters zur Filialisierung notwendig.  

     

    Es sollte sichergestellt sein, dass beide Apotheken als Haupt- und Filialapotheke betrieben werden können. Dies setzt nach dem Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG) voraus, dass Haupt- und Filialapotheke innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in einander benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten liegen. Diese Vorschrift soll die persönliche Führung der Filialapotheke durch den Erlaubnisinhaber gewährleisten. Hinweis: In Zweifelsfragen empfiehlt es sich, im Vorfeld bei der jeweiligen Erlaubnisbehörde konkret anzufragen. Eine Filialapotheke in einem Nachbarkreis, der zu einem anderen Bundesland gehört, ist möglich.  

    2. Schritt: Die wirtschaftliche Analyse