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  • 29.09.2009 | Altersvorsorge

    Besteuerung der Altersrenten ab 2005 verfassungsgemäß?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits Ende 2008 die Umstellung der Versteuerung der Alterseinkünfte auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung für verfassungsgemäß erkannt (Urteil vom 26.11.2008, Az: X R 15/07, Abruf-Nr: 090434). Danach sollten die Rentenbezüge von selbstständigen Apothekern, die ihre gesamten Beiträge in eine Altersvorsorge selbst einzahlen mussten, mit mindestens 50 Prozent der Altersbezüge versteuert werden, auch wenn sie ihre früheren Altersvorsorgeaufwendungen nur in geringem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigen konnten.  

    Praxistipp: Inzwischen ist bekannt geworden, dass der damalige Kläger gegen die BFH-Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht führt (Az: 2 BvR 201/09). Da die Einkommensteuerbescheide in diesem Punkt nicht vorläufig ergehen, sollte gegen die Besteuerung der Altersrenten ab 2005 Einspruch eingelegt und beim Finanzamt das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 1 | ID 130394