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  • · Fachbeitrag · Personal

    Attraktive kaufmännische Ausbildung: Novellierung der Ausbildungsordnung für PKA

    von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf

    | Am 1. August 2012 ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) in Kraft getreten. Sie ersetzt die seit 1993 gültige Ausbildungsordnung. Die neue Ausbildungsordnung macht die PKA für die Ausbildungsbetriebe und für die angehenden Fachkräfte attraktiver, weil sie inhaltlich modernisiert und strukturell verbessert wurde. |

    Neue Ausbildungsinhalte

    Beteiligt an der Ausgestaltung der neuen Ausbildungsordnung waren - unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung - das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesapothekerkammer von Arbeitgeberseite sowie die Apothekengewerkschaft Adexa, Ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund von Arbeitnehmerseite. Mit den neuen Ausbildungsinhalten sollen die in den vergangenen 20 Jahren durch Weiterentwicklungen im Apothekenbereich veränderten Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkte der PKA abgebildet werden. PKA sollen künftig Spezialisten für auf die Apotheke ausgerichtete kaufmännische und organisatorische Aufgaben sein. Vor diesem Hintergrund sollen die Auszubildenden künftig vermehrt im Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen geschult werden. Die Mitwirkung bei der apothekenspezifischen Qualitätssicherung ist als weitere neue Kompetenz aufgenommen worden.

     

    Ersatzlos gestrichen wurden das Thema Pflanzenschutz sowie die allgemeine Textverarbeitung. Pharmazeutische Inhalte wurden auf ein Mindestmaß reduziert, jedoch erwerben die PKA mit ihrer Ausbildung weiterhin die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken. Auch die Beratung zu apothekenüblichen Waren - wie Kosmetika und Verbandmittel - gehört zu den Aufgaben der PKA. Die Beratung zu Arzneimitteln und deren Abgabe ist hingegen pharmazeutischem Personal vorbehalten.