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  • · Nachricht · Leserforum Heimversorgung

    Muss stets ein Datum auf angebrochenen Schachteln stehen?

    | Frage: „Ein externer Vorbereiter für die anstehende MDK-Prüfung teilte mit, dass stets auf angebrochenen Tablettenschachteln das Anbruchdatum enthalten sein muss, wenn die erste Tablette aus der Schachtel entnommen wird. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?“ |

     

    Antwort von Diplom-Kauffrau Katja Löffler, PTA, Grasbrunn: Für die Lagerung von Arzneimitteln im Heim gibt es von gesetzlicher Seite nur sehr wenige und dann auch nur allgemein gehaltene Vorgaben, die sich aus den Vorschriften des § 16 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ergeben. Diese fordert eine übersichtliche Lagerung, bei der die Qualität der Arzneimittel nicht beeinflusst wird und die so zu handhaben ist, dass Verwechslungen vermieden werden. Diese allgemeine Vorschrift möglichst praxistauglich umzusetzen, bleibt also die Aufgabe des heimversorgenden Apothekers.

     

    PRAXISHINWEIS | Im Zuge einer mindestens zweimal jährlich stattfindenden Stationsbegehung sollte vom pharmazeutischen Personal der Apotheke jede einzelne Packung in die Hand genommen und auf vollständige Beschriftung mit Namen, Vornamen, Station, Zimmernummer und Geburtsdatum des Patienten, auf Haltbarkeitsdatum, Chargenübereinstimmung des Blisters mit der Packung und korrekt ermittelte Aufbrauchfristen bei Anbrüchen überprüft werden. Insbesondere flüssige Arzneiformen wie Tropfen, Säfte, Augentropfen und -salben und Insuline sind häufig nach Anbruch nur noch begrenzt haltbar. Daher muss bei diesen Arzneiformen auf die exakte Ermittlung der Aufbrauchfristen geachtet werden. Auf angefangenen Packungen sollte immer das Anbruchdatum und der Vermerk „Verwendbar bis ….“ ergänzt werden.

     

    Für alle Arzneiformen (auch für Tabletten) gilt: pro Bewohner sollte jeweils nur eine Packung eines Arzneimittels ‒ und zwar diejenige mit dem kürzeren Verfalldatum ‒ angebrochen sein. Daher empfiehlt es sich, diese Packung entsprechend zu kennzeichnen. Das kann auf verschiedene Weise geschehen, z. B. durch das Anbringen des Anbruchdatums oder durch andere Markierungen.

     

    Inwieweit der MDK für feste Arzneiformen wie Tabletten spezielle Vorschriften hat, sollte mit dem dafür zuständigen Mitarbeiter abgeklärt werden.

    Quelle: ID 44793324