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  • · Fachbeitrag · Kostenträger

    TK: RSV-Präexpositionsprophylaxe als Satzungsleistung

    | Der ehrenamtliche Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) hat beschlossen, die neue Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei Säuglingen in Risikogruppen bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats (bei Frühgeborenen) bzw. des zwölften Lebensmonats (bei Säuglingen mit schweren Herz- und Lungenerkrankungen oder einem Immundefizit) als Satzungsleistung zu übernehmen. Für Apotheken besteht bei einer Verordnung der RSV-Prophylaxe keine Prüfpflicht, ob der Säugling einer der Risikogruppen angehört. |

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: Ausgabe 12 / 2023 | Seite 1 | ID 49786467