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  • · Nachricht · Heimversorgung

    So werden leere Blistertüten richtig entsorgt

    | Pflegeeinrichtungen sind für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Vernichtung von empfindlichen Patientendaten wie beispielsweise Notizen und Schriftverkehr mit Angehörigen oder Behörden verantwortlich. Diejenigen Heime, die die Arzneimittel für ihre Bewohner selbst stellen, erhalten von der heimversorgenden Apotheke Arzneischachteln, die mit den individuellen Patientendaten beschriftet sind - unter anderem aufgrund der in § 11 Heimgesetz geforderten bewohnerbezogenen Aufbewahrung. |

     

    Die nach dem Stellen leeren Arzneischachteln müssen möglichst so entsorgt werden, dass kein Unberechtigter an die Patientendaten gelangen kann. Treten nun anstelle dieser Arzneischachteln Blistertüten, sind diese ebenso sachgerecht zu entsorgen. Es besteht eigentlich kein Anlass, dass mit leeren Blistertüten anders umgegangen werden muss als mit entleerten beschrifteten Arzneischachteln. Werden Apotheken von den Heimen „gebeten“, die leeren Blistertüten mit dem Hinweis auf eine ordnungsgemäße Entsorgung, die datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht, zurückzunehmen, ist dies eigentlich nicht korrekt.

     

    In der Regel wird der Müll in Pflegeheimen verschlossen bzw. in sogenannten Presscontainern aufbewahrt und anschließend - in den meisten Bundesländern - der Müllverbrennung zugeführt. Mit dieser Vorgehensweise werden die persönlichen Bewohnerdaten möglichst sicher vernichtet. Inwieweit der Hausmüll in den einzelnen Bundesländern tatsächlich zu 100 Prozent verbrannt wird, muss allerdings individuell geklärt werden. Ist dies nicht der Fall, kann das Heim die leeren Blistertüten auch mithilfe eines Aktenvernichters schreddern und anschließend dem Hausmüll zuführen.

     

    PRAXISHINWEIS | Dennoch gibt es Apotheken, die die leeren Blistertüten des zu versorgenden Heimes zurücknehmen. Auch das eine oder andere Blisterzentrum wirbt mit der Rücknahme leerer Blistertüten. Da aber die regionale Abfallentsorgung nicht einheitlich geregelt ist, kann die Entsorgung für die Apotheke unterschiedlich hohe Kosten mit sich bringen. Bevor Sie Ihrem Heim also die Rücknahme von Blistertüten anbieten, sollten Sie unbedingt die für Sie bestehenden Möglichkeiten und die Höhe der entstehenden Kosten abklären und das Heim auf diese Kosten hinweisen.

     
    Quelle: ID 44461266