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  • 24.07.2017 · Fachbeitrag · Apothekenführung

    Diese Formalitäten sind auf einem Rezept zulasten der Berufsgenossenschaft zu prüfen

    | Werden dem Apotheker Rezepte zulasten der Berufsgenossenschaft (BG) vorgelegt, ist bei der Rezeptkontrolle in der Apotheke darauf zu achten, dass zusätzlich zu den üblichen Rezeptvorgaben der Unfalltag sowie die Bezeichnung des Unfallbetriebs angegeben und das Feld für „Arbeitsunfall“ angekreuzt sind. Bei einer Berufskrankheit wird statt des Unfalltags der Tag angegeben, an dem die BG die Krankheit festgestellt hat. |