· Fachbeitrag · Praxisfall
Locator in vorhandene Prothese einarbeiten ‒ die Abrechnung
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Im Praxisalltag kommt es recht häufig vor, dass eine vorhandene Totalprothese zur Suprakonstruktion umgearbeitet werden soll. Der Patient erhält Implantate, diese werden dann beispielsweise mit Locator-Aufbauten versorgt und in die vorhandene Prothese eingearbeitet. Dabei ist beim GKV-Patienten bei der Abrechnung zu unterscheiden, ob ein atrophierter Kiefer vorliegt oder nicht. Anhand eines Praxisfalls stellt Ihnen AAZ beide Varianten vor und gibt Tipps, worauf bei der Abrechnung zu achten ist. |
Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b oder nicht?
Bei Vorliegen eines atrophierten Kiefers ‒ also einem Ausnahmefall entsprechend der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36b ‒ wird dem Patienten für das Umarbeiten der Totalprothese zur Suprakonstruktion der Festzuschuss (FZ) 7.7 gewährt. Liegt kein atrophierter Kiefer vor, so erhält der Patient keinen Festzuschuss und die Umgestaltung der Prothese ist rein privat zu berechnen.
Der Praxisfall
Bei einer GKV-Patientin wurden im Oberkiefer (OK) und Unterkiefer (UK) jeweils vier Implantate inseriert. Der Unterkiefer ist atrophiert.
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