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  • 26.04.2024 · Fachbeitrag · Recht

    Implantate bei Amelogenesis imperfecta keine „Kassenleistung“

    | Zahnimplantate zählen grundsätzlich nicht zum Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Katalog von Ausnahmeindikationen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eng auszulegen, Wie streng die Rechtsprechung insofern ist, zeigt eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (Az. L 5 KR 739/22). |