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  • 31.01.2011 | Zahnersatz

    Einarbeiten eines Verstärkungsbügels bei Bruchreparaturen

    Frage: „Wie kann ich das nachträgliche Einarbeiten eines Verstärkungsbügels in eine Totalprothese im Rahmen einer Bruchreparatur abrechnen?“  

     

    Antwort: Zunächst sollte sich die Praxis darüber im Klaren sein, was hier Priorität hat: der möglichst geringe Verwaltungsaufwand, ein niedriger Eigenanteil für den Patienten oder ein höheres Honorar für den Zahnarzt.  

     

    Zwei Abrechnungswege sind möglich. Patientenfreundlich und mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden ist die Abrechnung als „normale Bruchreparatur“ nach Bema. Der Verstärkungsbügel, der auf der Laborrechnung zusammen mit den regulären Laborleistungen für die Reparatur erscheint, löst keinen eigenen Abrechnungsweg aus. Der Bügel als Material erhöht nach Abzug des Festzuschusses nur den Eigenanteil für den Patienten.