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  • 01.03.2007 | Zahnersatz

    Abrechnung von Planungsmodellen, wenn der Patient nicht wieder erscheint?

    Frage: „In unserer Praxis erschien ein neuer Patient mit der Bitte um prothetische Versorgung seiner UK-Zahnlücken. Zum Zweck der Planung haben wir Modelle angefertigt und ausgewertet. Der Patient ist jedoch nicht wiedergekommen. Was können wir abrechnen?“  

     

    Antwort: Da noch kein genehmigter Heil- und Kostenplan vorliegt (über den hier allein die Planungsmodelle hätten berechnet werden können), scheidet eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung aus. Dabei ist allerdings festzustellen, dass die Krankenkasse ohnehin keinen Zuschuss erteilt hätte, da Festzuschüsse erst mit der vollständigen Erbringung der betreffenden Regelversorgung bzw. gleich- oder andersartigen Versorgung anfallen. Insofern muss der Patient die Modelle privat bezahlen. Da nun jedoch keine Vertragsleistung mehr vorliegt, können Sie ihm eine Rechnung nach Maßgabe der GOZ – hier Nr. 006 – schicken.  

     

    In derartigen Fällen, in denen der Patient nicht persönlich bekannt und daher in Bezug auf seine Zuverlässigkeit nicht einschätzbar ist, empfiehlt sich unbedingt folgende Vorgehensweise: Weisen Sie ihn bei der Erstellung von Planungsmodellen darauf hin, dass er für den Fall, dass keine Weiterbehandlung erfolgt, für die entstandenen Kosten aufkommen muss. Geeignet dazu ist eine kurze schriftliche Vereinbarung, die der Patient unterzeichnet.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 13 | ID 84714