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  • 23.12.2016 · Fachbeitrag · UV/BG-Abrechnung

    Neues UV-Abkommen: Punktwert für die Behandlung von UV-Versicherten ab 2017 um 3 Cent erhöht

    | Ab 2017 gibt es mehr Honorar für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten: Der unter Ziffer 2.1 Satz 3 des Unfallabkommens geführte Punktwert wird von 1,17 auf 1,20 Euro angehoben; außerdem wird die Gebühr für den „Bericht Zahnschaden“ von 19,00 auf 19,50 Euro erhöht. Per Rundschreiben vom 07.12.2016 hat die KZBV darüber informiert, dass die Gremien der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger diesen Erhöhungen zugestimmt haben. Das neue Abkommen war bei Redaktionsschluss noch nicht unterzeichnet – das aber gilt als Formsache. |