01.07.2004 · Fachbeitrag · Recht
Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Berechnung von Materialkosten
Heiß umstritten war in der Vergangenheit die Thematik der Materialkostenberechnung. Während Beihilfestellen und private Versicherungen die Erstattung von Materialkosten ablehnten, vertraten GOZ-Kommentare und -Referenten sowie die Zahnärztekammern die Auffassung, Materialkosten, die durch die individuelle Behandlung des Patienten verursacht wurden, seien berechnungsfähig.
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