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  • 01.08.2007 | Privatliquidation

    Der aktuelle Stand der GOZ-Novelle im Überblick

    Zur Vorbereitung einer umfassenden Novellierung der GOZ hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Juli 2004 eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bundeszahnärztekammer, des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie von Vertretern der Beihilfekostenträger eingesetzt. Das BMG hat nun einen Bericht über den Stand der GOZ-Novelle vorgelegt. Daraus ergeben sich folgende Erkenntnisse.  

     

    • Der Entwurf für den Leistungskatalog des Gebührenverzeichnisses der neuen GOZ war im Dezember 2006 fertiggestellt. Im März 2007 wurde dann dieser Entwurf mit der von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erstellten Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) auf Vollständigkeit abgeglichen, woraus sich Ergänzungen und Korrekturen ergeben haben. Im April und Mai 2007 wurden die Vorschläge der Kostenträger und der BZÄK zu den Allgemeinen Vorschriften der GOZ beraten.

     

    • Derzeit sind die relativen Bewertungen (Punktzahlen) der einzelnen Leistungen des Gebührenverzeichnisses Gegenstand der Beratungen.

     

    • Der Referentenentwurf einer GOZ-Novelle soll voraussichtlich im vierten Quartal 2007 mit dem Ziel vorgelegt werden, das Verordnungsverfahren im 1. Halbjahr 2008 abzuschließen.

    Neue GOZ baut auf den Strukturen des Bema auf

    Das BMG geht anlässlich der GOZ-Novellierung von der Überlegung aus, dass sich die Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen – insbesondere bei den zahnärztlichen Standardleistungen – in der vertrags- und privatzahnärztlichen Vergütung nicht wesentlich voneinander unterscheiden. Deshalb baut der Entwurf der neuen GOZ maßgeblich auf den Strukturen des aktuellen Bema auf. Das Gebührenverzeichnis soll lediglich um Leistungen ergänzt werden, die nicht im Bema enthalten sind.