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  • 01.01.2007 | Par-Behandlung, Teil 2

    Die richtige Abrechnung der Par-Behandlung: Par-Status, Par-Therapie und Nachsorge

    In „Abrechnung aktuell“ Nr. 12/2006 hatten wir aufgezeigt, wie unter Berücksichtigung der Behandlungs-Richtlinien und der Bema-Leistungsbeschreibungen die Erstdiagnostik, die Vorbehandlung und die Initialtherapie einer Par-Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung systematisch durchgeführt und korrekt abgerechnet wird. Im zweiten Teil befassen wir uns mit der Erstellung des Par-Status, der Beantragung bei der Krankenkasse, der Par-Therapie sowie den Nachsorgemaßnahmen.  

     

    Par-Diagnostik und Therapieplanung

    Vor der Par-Therapie sollten die folgenden konservierend-chirurgischen Maßnahmen erfolgt sein und in der Patientenkartei dokumentiert werden:  

     

    • Endodontie bei apikaler Aufhellung,
    • Extraktionen, wenn durch die Entfernung eine Verbesserung der paro-dontalen Situation am Nachbarzahn erwartet wird,
    • Beseitigung überstehender Füllungsränder sowie
    • Füllungen bei approximaler Karies.

     

    Während einer Par-Therapie können dagegen zum Beispiel Extraktionen von Wurzelresten sowie andere Füllungen erfolgen (Par-Gutachtertagung; siehe dazu auch den Beitrag „Par-Referententagung 2004: Viele offene Fragen zur Par-Behandlung geklärt!“ in „Abrechnung aktuell“ Nr. 9/2004). Grundlage für die Therapieplanung sind die Anamnese, der klinische Befund und Röntgenaufnahmen. Der Röntgenbefund erfordert aktuelle auswertbare Röntgenaufnahmen, die nicht älter als sechs Monate sein sollen.