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  • · Fachbeitrag · Neue Vereinbarung zu Befundkürzeln

    Neue HKP-Formulare mit neuen Befundkürzeln für einspannige Adhäsivbrücken

    | Mitte des letzten Jahres wurde die einspannige Adhäsivbrücke in den BEMA eingeführt. Als Folge dieser Änderung hat nunmehr die KZBV mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen, wonach der Vordruck für den Heil- und Kostenplan für prothetische Leistungen - HKP Teil 1 - geändert wird. Die neue Vereinbarung gilt ab dem 01.04.2017. Über sie hat die KZBV die KZVen in einem Rundschreiben vom 16.02.2017 informiert. |

     

    Die in den Erläuterungen auf dem HKP Teil 1 geänderten bzw. neuen Kürzel für Befunde und Behandlungsplanungen gelten bereits jetzt - und sollen daher auch schon auf den HKPs eingetragen werden. Altbestände von HKP-Vordrucken können auch über den 01.04.2017 aufgebraucht werden, wobei konsequenterweise auch dort die neuen Befundkürzel eingetragen werden sollen.

     

    • Die neuen bzw. geänderten HKP-Kürzel ab 01.04.2017
    Befund
    Behandlungsplanung

    a = Adhäsivbrücke (Anker)

    ab = Adhäsivbrücke (Brückenglied)

    aw = erneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke (Anker)

    abw = erneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke (Brückenglied)

    A = Adhäsivbrücke (Anker)

    ABV = Adhäsivbrücke (Brückenglied mit vestibulärer Verblendung)

    ABM = Adhäsivbrücke (Brückenglied, vollkeramisch oder keramisch vollverblendet

     

    In ihrem Rundschreiben macht die KZBV explizit darauf aufmerksam, dass das Kürzel „Aa“ bei der Therapieplanung nicht mit den Kürzeln „V“ (Vestibuläre Verblendung) oder „M“ (Vollkeramische oder keramisch vollverblendete Restauration) kombiniert werden darf, da die Verblendung eines Flügels bei einer Adhäsivbrücke gemäß der Festzuschuss-Richtlinie zu Befund 2.7 nicht ansetzbar ist.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 1 | ID 44533912