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  • · Fachbeitrag · Laborabrechnung

    Neues Gemeinsames Rundschreiben zum BEL II - 2014 - die wichtigsten Details

    | In den vergangenen Ausgaben hat AAZ nicht nur über inhaltliche Änderungen im Leistungsteil des BEL II 2014 informiert, sondern auch über die teilweise massive Kritik der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) an einem Rundschreiben des VDZI und des GKV-Spitzenverbandes vom Ende letzten Jahres. Dieses Rundschreiben wurde nun überarbeitet und Anfang April auf der Internetseite des VDZI veröffentlicht. Es ersetzt das alte. Dabei wurden auch einige Kritikpunkte der KZBV berücksichtigt. Die wichtigsten Neuerungen werden nachfolgend dargestellt und erläutert. |

    Intention für die Neuauflage des BEL II

    Als Intention für die Neuauflage des BEL II wird nun angeführt, dass aufgrund neuer oder weiterentwickelter Herstellungsverfahren die Grenze zwischen der Erbringung einer Leistung als Sachleistung (innerhalb des SGB V) bzw. außerhalb des SGB V als Privatleistung zunehmend fließender geworden sei, was bei allen Beteiligten zu Verunsicherung geführt habe. Daher seien die Anforderungen an die Leistungserbringung und die Abrechnung zahntechnischer Leistungen im neuen BEL II - 2014 konkretisiert und präzisiert worden. Damit solle Klarheit darüber geschaffen werden, welche Verfahren bei der Erbringung zahntechnischer Leistungen nach § 88 Abs. 1 SGB V anzuwenden seien, welche Anforderungen an die Ergebnisqualität im Einzelnen gestellt werden könnten und welche Regeln bei der Abrechnung dieser Leistungen zu beachten seien.

    Auftragsvergabe nach § 1 Abs. 3 Einleitende Bestimmungen

    Über die Vorgaben hinsichtlich der Auftragsvergabe wurde bereits in AAZ 12/2013, Seite 1, berichtet. Der Zahnarzt ist nach § 1 Abs. 3 der Einleitenden Bestimmungen gehalten, dem zahntechnischen Labor den Versichertenstatus (GKV) des Patienten und im Falle der Versorgung mit Zahnersatz die im genehmigten Heil- und Kostenplan ausgewiesenen Befundnummern mitzuteilen. Die KZBV sieht diesen Punkt nach wie vor aufgrund der Regelungen zur Schweigepflicht und im Sinne der Gleichbehandlung kritisch (siehe AAZ 04/2014, Seite 2).