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  • 29.01.2008 | Implantologie – vom Befund bis zum Recall, Teil 4

    Individualprophylaxe für Implantat-Patienten

    In den ersten drei Teilen hatten wir über die Abrechnung von Implantat-Versorgungen bei Befund und Planung (Nr. 10/2007, S. 5 ff.), Implantation und Freilegung (Nr. 11/2007, S. 8 ff.) sowie bei begleitenden chirurgischen Maßnahmen (Nr. 1/2008, S. 6 ff.) berichtet. Um den Erhalt der Implantate und der Suprakonstruktion auch langfristig zu sichern, sollte für Implantat-Patienten ein spezielles Prophylaxekonzept entwickelt werden.  

     

    Professionelle Prophylaxe ist ein Kostenfaktor, den der Patient schon vor seiner Entscheidung für oder gegen Implantate berücksichtigen muss. Scheitert die Bereitschaft des Patienten zur Individualprophylaxe an den Kosten, so ist es sinnvoll, ihn über konventionelle Versorgungsmöglichkeiten zu beraten, denn der Verlust eines Implantats wird nicht selten als Behandlungsfehler reklamiert.  

    Welche Leistungen sollen dem Patienten angeboten werden?

    Bevor die Kosten für die Prophylaxe ermittelt werden können, sollte die Praxis festlegen, welche Leistungen diesem Patienten grundsätzlich angeboten werden. Das Intervall für die Prophylaxe-Recall-Sitzung wird vom Behandler für den Patienten individuell festgelegt. In diesen Sitzungen können die folgenden Leistungen anfallen:  

     

    • Mundhygiene-Status (erste Sitzung)
    • Kontrolle des Übungserfolges (zweite Sitzung)
    • DNS-Sondentest
    • Professionelle Zahnreinigung (PZR) inklusive Zungenreinigung
    • Professionelle Reinigung der Implantatoberflächen
    • Beseitigung exogener Zahnverfärbungen mittels Pulverstrahlgerät
    • Remineralisierung bzw. Fluoridierung überempfindlicher Zahnflächen
    • Professionelle Reinigung von vorhandenem Zahnersatz, gegebenenfalls professionelle Reinigung des Zahnersatzes
    • Gegebenenfalls Austausch von Sekundärteilen (GOZ-Nr. 905)
    • Kontrolle nach Belagentfernung und Nachreinigung

     

    GOZ-Nrn. 100 und 101 (Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung/Kontrolle des Übungserfolges)