01.03.2001 · Fachbeitrag · Gemeinsame Beschlüsse von VDZI und Spitzenverbänden
Neues zur Anwendung des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II)
| Die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben einen gemeinsamen Ausschuss gebildet, dessen Aufgabe es ist, noch offene Fragen zur Anwendung des Bundeseinheitlichen Verzeichnisses der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II) zu klären. Darüber hinaus soll er dafür sorgen, dass zahntechnische Weiterentwicklungen gegebenenfalls im BEL II berücksichtigt werden. Dieser gemeinsame Ausschuss hat die alleinige Kompetenz zur Auslegung des BEL II. Insofern sind seine jüngst gefassten und in einem Rundschreiben veröffentlichten Beschlüsse verbindlich. Dabei ging es um die folgenden Fragen zur Anwendung des BEL II: |
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