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  • 01.01.2007 | Funktionsanalyse/-therapie

    Die Berechnung der funktionsanalytischen Leistungen bei Kassenpatienten

    Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen nach den GOZ-Nr. 800 ff. können gemäß § 28 SGB V grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Das heißt, dass sie auf keinen Fall auf der Anlage 2 des Heil- und Kostenplans aufgeführt werden dürfen. Gemäß der Anlage 3 zum BMV-Z/Anlage 4 EKV-Z ist der Teil 2 nur für diejenigen GOZ-Nummern zu verwenden, die aufgrund einer gleich- oder andersartigen Versorgung entstehen.  

    Funktionsanalytische Leistungen sind außervertraglich!

    Funktionsanalytische Leistungen gehören zu den außervertraglichen Leistungen, die vorab in einer schriftlichen Vereinbarung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ privat vereinbart werden. Ein Muster für diese Vereinbarung können Sie im Online-Service (www.iww-onlineservice.de) durch Eingabe der Nr. 063708 (oben rechts) abrufen.  

    Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

    Die Möglichkeit der Berechnung einer intraoralen Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage nach der Bema-Nr. 98d ist begrenzt auf Totalprothesen, implantatgetragene Prothesen in Ausnahmefällen (gemäß Ziffer 36 b der ZE-Richtlinien) sowie Cover-Denture-Prothesen (stark reduziertes Restgebiss bis zu drei Zähnen).  

     

    Sollen zum Beispiel Stützstiftregistrate oder das Anlegen eines Gesichtsbogens bei partiellen Prothesen nach Bema-Nr. 96c (Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von mehr als acht fehlenden Zähnen) bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen durchgeführt werden, so sind diese als außervertragliche Leistungen zu vereinbaren. Dazu ein Beispiel:  

     

    Registrat bzw. Montage eines Gegenkiefermodells und Gesichtsbogens

    GOZ-Nr. 801  

    Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, je Registrat  

    GOZ-Nr. 802  

    Modellmontage nach arbiträrer Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator und Modellmontage) einschließlich Material- und Laborkosten  

    GOZ-Nr. 804  

    Montage des Gegenkiefermodells mit Hilfe von Registraten oder ähnlichen Verfahren einschließlich Fixieren und Überprüfen der gefundenen Position, einschließlich Material- und Laborkosten