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  • 01.06.2007 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Versorgungsart bei der Wiederherstellung einer zerbrochenen Prothese?

    Frage: „Ich habe einen Härtefall-Patienten, dessen Prothese zerbrochen war. Diese hatte er selbst wieder zusammengeklebt, aber leider so, dass eine Reposition im Mund nicht mehr möglich war. Um die Wiederherstellung adäquat durchführen zu können, war eine Abformung mit individuellem Löffel notwendig (zwei Restzähne). Die KZV ist der Meinung, dass damit eine gleichartige Versorgung entstanden ist – mit einer Zuzahlung des Patienten. Ist das so richtig?“  

     

    Antwort: Durch den Versuch der Selbstreparatur des Patienten hatte der Zahnersatz seine ursprüngliche Form verloren. Deshalb konnte der behandelnde Zahnarzt die Wiederherstellung mit einem üblichen Löffel nicht durchführen. Da er einen individuellen Löffel benötigte, ist die ZE-Richtlinie Nr. 31 erfüllt worden (Ein Abdruck mit individuellem Löffel ist nur angezeigt, wenn für die Abdrucknahme der übliche Löffel nicht ausreicht.).  

     

    Dennoch ist die Berechnung einer Abformung mit individuellem Löffel zur Wiederherstellung der Funktion oder Erweiterung einer abnehmbaren Prothese neben der Nr. 100 laut Vertragstext ausgeschlossen. Somit dürfte die Versorgung als gleichartig zu betrachten sein. Der Härtefall-Patient erhält den doppelten Festzuschuss und die Berechnung der Reparaturmaßnahmen – inklusive individuellem Löffel – erfolgt nach GOZ.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 14 | ID 109639