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  • 01.06.2007 | Aktuelles Fallbeispiel

    OK-Versorgung mit einer Immediatprothese

    Häufig ist eine Interimsversorgung schlecht oder gar nicht möglich – wenn zum Beispiel nach Extraktionen nur noch wenige Restzähne vorhanden sind, die nicht als Träger der Halteelemente der Interimsprothese geeignet wären. Dann bietet sich die Immediatprothese an. Wichtig ist, diese auf dem HKP des Kassenpatienten zu kennzeichnen, also das Kreuz in das Kästchen „Immediatversorgung“ zu machen, damit der Kassenmitarbeiter weiß, dass diese Prothese nach einiger Zeit unterfüttert werden muss.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    12.05.  

    Patient kommt an einem Samstag um 10.00 Uhr mit einer herausgefallenen Primärteleskopkrone 41 zum zahnärztlichen Notdienst.  

    03  

    Zuschlag D  

    Symptombezogene Untersuchung und Beratung (5 Minuten) 

    Ä1  

    Ä5, Ä1  

    Vitalitätsprobe 41 positiv 

    8  

    007  

    Primärteleskopkrone 41 rezementiert 

    24a  

    231  

    14.05.  

    Patient erscheint erneut in der Praxis und wünscht eine neue OK-Versorgung. Vollständige, eingehende Untersuchung.  

     

    01  

     

    Ä6  

    Orthopantomogramm (OPG) 

    Ä935d  

    Ä5004  

    B  

    f  

    ew  

    ew  

    x  

    x  

    x  

    ew  

    tw  

    ew  

    x  

    x  

    x  

    ew  

    ew  

    ew  

    f  

     

    18  

    17  

    16  

    15  

    14  

    13  

    12  

    11  

    21  

    22  

    23  

    24  

    25  

    26  

    27  

    28  

     

    48  

    47  

    46  

    45  

    44  

    43  

    42  

    41  

    31  

    32  

    33  

    34  

    35  

    36  

    37  

    38  

    B  

    f  

    e  

    e  

    tv  

    e  

    tv  

    tv  

    tv  

    e  

    tv  

    tv  

    e  

    e  

    e  

    e  

    f  

     

     

     

    Ergebnis der vollständigen Untersuchung: Inspektion und Palpation der Zunge sowie beider Kiefergelenke o. B., OK insuffiziente Prothese. OPG: nicht erhaltungswürdige Zähne 15, 14, 13, 22, 23, 24 und insuffiziente Teleskopkrone Zahn 11. Neuer Termin vereinbart.  

     

     

    25.05.  

    Besprechung aller Alternativen (Dauer ca. 20 Minuten). HKP dem Kassenpatienten mitgegeben, für OK Cover-denture-Prothese (Immediatprothese) und 11 neue vollverblendete Teleskopkrone. 

    Ä1  

    Ä3  

    003  

    07.06.  

    OK- und UK-Abformung (UK für den Gegenbiss, OK für die Herstellung des individuellen und des Funktionslöffels), 11 Infiltrationsanästhesie 

    40  

    009  

    Entfernung der alten Krone, Nachpräparation 

    23  

    229  

    Umarbeitung der alten Primärteleskopkrone zum Provisorium und Einsetzen des Provisoriums 

    19  

    227  

    10.06.  

    11 intraorale Infiltrationsanästhesie 

    40  

    009  

    Abnahme des Provisoriums, Fäden zur Darstellung der subgingivalen Präp-Grenze gelegt, Präp-Abformung mit individuellem Löffel (nur wegen der Abformmethode individuell hergestellt) 

    12  

    203  

    Provisorium wieder eingesetzt 

    24c  

     

    17.06.  

    UK Druckstelle Regio 34 entfernt, 11 Infiltrationsanästhesie 

    106, 40  

    403, 009  

    Anprobe der neuen Primärkrone, OK Funktionsabformung und  

    Bissnahme, 11 Provisorium wieder eingesetzt 

    98b  

    24c  

    518  

    25.06.  

    11 Infiltrationsanästhesie, Abnahme des Provisoriums 

    40  

    009  

    OK Anprobe Primärteleskop und Wachsaufstellung der Prothese, neue Bissnahme wegen Umstellung der Zähne 13, 12, 21 - 23, 11 Provisorium wieder eingesetzt 

    24c  

     

    27.06.  

    15 - 13, 11, 22 - 24 Oberflächen- und Infiltrationsanästhesie, 11 Provisorium entfernt und neue Primärteleskopkrone eingesetzt  

    Extraktion der Zähne 15, 14, 24 sowie 13, 22 und 23  

    5 x 40  

    2 x 44  

    4 x 43  

    1 x 91d  

    008, 009*  

    504, 508  

    2 x 301  

    4 x 300  

    Naht und Eingliederung der OK-Cover-denture-Prothese. 

    97a  

    522  

    01.08.  

    OK Fäden entfernt, Wundspülung und ZE-Kontrolle (o. B.) 

    38  

    330  

    30.09.  

    8.00 Uhr: OK Abformung für Unterfütterung  

    17.00 Uhr: OK unterfütterte Prothese wieder eingesetzt 

    100d  

    528  

    Erläuterungen zur Tabelle

    12. Mai: Im Notdienst kann für Kassenpatienten der Zuschlag 03 und für Privatpatienten der Samstagszuschlag D zu Leistungen nach GOÄ-Nr. 1, 3, 5 oder 6 mit dem einfachen Steigerungsfaktor berechnet werden. In der Privatliquidation muss die Zuschlagsgebühr direkt unter der Leistung aufgeführt sein. In der Regel fällt im Bema neben der ersten zahnärztlichen Leistung im Quartal die GOÄ-Nr. 1 an. Für die symptombezogene Untersuchung des Privatpatienten kann einmal je Behandlungsfall – also alle 31 Tage – die GOÄ-Nr. 5 angesetzt werden. Für die Vitalitätsprüfung kann bei Kassenpatienten die Vipr (Bema-Nr. 8), bei Privatpatienten die GOZ-Nr. 007, jeweils einmal je Sitzung, abgerechnet werden. Das Rezementieren einer herausgefallenen Innenteleskopkrone wird unter der Bema-Nr. 24a und GOZ-Nr. 231 – einmal je Krone bzw. Teleskopkrone – berechnet.  

     

    14. Mai: Die vollständige Untersuchung nach der GOÄ-Nr. 6 beinhaltet im stomatognathen System die Erhebung des vollständigen Zahnstatus, Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge sowie beider Kiefergelenke. Die GOÄ-Nr. 6 kann einmal je Sitzung und je erneutem Behandlungsfall, die Bema-Nr. 01 einmal je Kalenderhalbjahr, frühestens nach dem Ablauf von vier Monaten, erneut berechnet werden.