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  • Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    OVG Lüneburg: Antimikrobielle photodynamische Therapie nicht beihilfefähig

    | In seinem Beschluss vom 30.09.2016 (5 LA 178/15) hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit der Frage befasst, ob die Kosten einer antimikrobiellen photodynamischen Therapie (PDT) zur Parodontose-Behandlung als beihilfefähig anzuerkennen sind. |

    Der Fall

    In dem zu entscheidenden Fall begab sich ein Patient wegen einer fortschreitenden Parodontose in zahnärztliche Behandlung und übersandte seiner Beihilfestelle einen HKP, der u. a. Kosten für eine „antimikrobielle photodynamische Therapie“ in Höhe von 2.144,42 EUR vorsah. Dem Patienten wurde von seiner Beihilfestelle mitgeteilt, dass Aufwendungen für eine photodynamische Therapie nicht nach § 5 Abs. 1 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung beihilfefähig seien.

    Die Entscheidung

    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren bestätigte das OVG Lüneburg die Entscheidung der Vorinstanz. Von einer wissenschaftlich allgemein anerkannten Behandlungsmethode könne nur dann ausgegangen werden, wenn eine ausreichende Zahl zuverlässiger und wissenschaftlich nachprüfbarer Aussagen aus der Fachwelt vorläge. Diese Aussagen müssten wiederum auf einer ausreichenden Anzahl von qualitativ überzeugend dokumentierten Behandlungsfällen beruhen, die den Erfolg der Behandlungsmethode objektivierbar machen. Zum Nachweis besonders geeignet seien deshalb methodisch hochwertige kontrollierte klinische Studien.

     

    Eine wichtige Rolle spielte bei dieser Entscheidung die Gemeinsame Wissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) und der DGZMK (Stand November 2014). Die Mitteilung („Photodynamische Therapie in der Parodontologie - viele Studien, wenig Evidenz“) befasse sich zunächst mit parodontalen Erkrankungen allgemein, um sodann das Konzept der PDT vorzustellen. Die Anzahl der untersuchten Probanden sei in allen Studien ziemlich gering. Die gemeinsame Mitteilung ende mit der Bewertung der Autoren, dass eine evidenzbasierte Bewertung der PDT zur Behandlung der Parodontitis derzeit nicht möglich sei.

     

    Vor dem Hintergrund dieses Inhalts dieser wissenschaftlichen Mitteilung sei auch das OVG der Auffassung, dass sich derzeit ein weitgehender wissenschaftlicher Konsens im Hinblick auf die Wirksamkeit der PDT zur Parodontose-Behandlung nicht feststellen lasse. Es sei auch nicht absehbar, dass ein solcher unmittelbar bevorstünde. Unter Zugrundelegung des Inhalts der genannten Mitteilung sei daher eine Beihilfefähigkeit der Aufwendungen nicht gegeben.

     

    Quelle: RA Michael Lennartz, lennmed.de Rechtsanwälte, Bonn - Berlin . Baden-Baden, www.lennmed.de

    Quelle: ID 44585271