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  • 24.03.2017 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Begründung einer Schwellenwertüberschreitung muss für medizinischen Laien verständlich sein!

    | Laut § 10 Abs. 3 GOZ muss sich aus der Rechnung des Zahnarztes die Begründung ablesen lassen, warum eine Abrechnung oberhalb des 2,3-fachen Regelsatzes im konkreten Fall angezeigt war. Diese Begründung muss aus Sicht eines medizinischen und gebührenrechtlichen Laien heraus verständlich sein. Stichwortartige Kurzbegründungen sind, wenn sie diese Anforderungen erfüllen, zulässig und auch ausreichend. Diese Grundsätze betonte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 13.12.2016 (Az. 26 K 4790/15, Abruf-Nr. 192530 ). |