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  • · Fachbeitrag · Parodontologie

    PAR-Behandlung HVM-freundlich gestalten: Potenziale erkennen und ausschöpfen

    von Jasmin Klecker, ZMV, ZAMA ‒ Praxismanagement, zama-management.de

    | Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) für die Parodontitis-(PAR-)Behandlung nach der seit Juli 2021 geltenden Richtlinie (AAZ-Sonderausgabe, Abruf-Nr. 47715640, Leseprobe im ZR 04/2021, Seite 15 f.) reduziert den Wert der großzügig angelegten Behandlungsstrecke in einzelnen Regionen extrem. Daher ist unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V im Vorfeld zu evaluieren, ob das Therapieziel nach den Vorgaben der S3-Leitlinie erreicht werden kann. Insbesondere die Vorbehandlung spielt dabei eine entscheidende Rolle. |

    Nutzen der PAR-Vorbehandlung

    Die PAR-Vorbehandlung ist mit der S3-Leitlinie aus dem Behandlungsfokus gerückt. Warum Sie sie jedoch schnellstmöglich wieder in Ihren Praxisalltag intergieren sollten, liegt nahe! Eine einzelne professionelle Zahnreinigung (PZR) als Vorbehandlung wird oft nicht reichen, um zu überprüfen, ob Sie das Ziel einer nach S3-Leitlinie durchzuführenden Behandlung erreichen.

     

    Zwar ist die Compliance der Patienten nicht mehr in der Behandlungsrichtlinie manifestiert, dennoch ist die Mitarbeit zwingend erforderlich. Erste Regresse haben sich bereits angekündigt, da die Patienten die UPT-Termine nicht einhalten, die Befundevaluation zu spät erfolgt oder auch andere Kriterien seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen kritisiert werden.

    Aufbau in drei Phasen

    Die PAR-Vorbehandlung sollte wie die unterstützende Parodontitis Therapie (UPT) in einem längeren Zyklus erfolgen. Eine dreiphasige Therapie kann zur Einleitung, aber auch zur Abwendung einer PAR-Therapie als erstrebenswertes Konzept umgesetzt werden. Die Vorteile eines solchen Konzepts sind:

     

    • Compliance-Check
    • Reduktion von Sondierungstiefen bereits vor Beginn der PAR-Behandlung zwecks Steigerung des Behandlungserfolgs
    • keine Budgetbelastung bzw. Abzüge aufgrund des HVM

     

    1. Mundhygienediagnostik, Tiefenreinigung und Informationsaustausch

    • Beläge sichtbar machen durch Anfärben
    • Plaque- und Blutungsindex erfassen
    • Informationsaustausch und Demonstration von Putztechniken und Hilfsmitteln
    • intensive Zahnreinigung
    • ggf. medikamentöse Therapie, sofern diese in das Behandlungskonzept der Praxis passt

     

    Zwischen Phase 1 und Phase 2 liegt ein Zeitraum von 4 bis 8 Wochen.

     

    2. Reevaluation, bei Bedarf Nachreinigung

    • Mundhygienediagnostik und Vergleich mit der Ausgangssituation
    • Zahnsteinkontrolle
    • bei Bedarf grundständige PZR

     

    Zwischen Phase 2 und Phase 3 liegt ein Zeitraum von 4 bis 8 Wochen.

     

    3. Mundhygienediagnostik, PSI und Beratung durch den Zahnarzt

    In Phase 3 entscheidet der Zahnarzt, ob eine PAR-Therapie über die gesetzliche Krankenversicherung nötig ist oder ob man mit einem engmaschigen Prophylaxekonzept weiterbehandelt Nach Verbesserung der Situation können die Intervalle patientenindividuell gestreckt werden. Eine gute Referenz für Intervalle bieten die Zyklusleistungen Nrn. 1000 und 1010 GOZ (siehe Zeitplanung am Ende des Beitrags).

     

    Ansonsten entspricht Phase 3 weitgehend Phase 2 (Mundhygienediagnostik/Vergleich mit der Ausgangssituation, Zahnsteinkontrolle, ggf. PZR; s. o.).

     

    Wichtig | Die dargestellten Phasen enthalten private Zusatzleistungen, die mit dem Patienten privat vereinbart und nach GOZ abgerechnet werden müssen.

    Musterabrechnung für die Phasen 1 bis 3

    Die folgende Musterabrechnung verzichtet auf eine Faktorvorgabe. Der Steigerungsfaktor sollte auf Grundlage des Stundensatzes gewählt werden. Da das Vorgehen in Phase 3 in weiten Teilen der Phase 2 entspricht, werden in der Musterabrechnung für Phase 3 nur die zusätzlich zu Phase 2 hinzugekommenen Positionen ausführlich beschrieben.

     

    • Musterabrechnung für Phase 1
    Gebührenposition
    Leistungsinhalt
    Zeitaufwand

    Nr. 1000 GOZ

    • Beläge anfärben
    • Plaque- und Blutungsindex erfassen und dokumentieren
    • Vorstellung des Ist-Zustands mit Spiegel, ggf. Kamera
    • Vorstellung des Therapieziels, z. B. SBI unter 30 Prozent
    • Erläuterung der passenden Putztechnik sowie die Hilfsmittel

    ≥ 25 Minuten

    Nr. XXXXa GOZ

    • Intraorale Fotografie zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken

    ≥ 5 Minuten

    Nr. 1040 GOZ

    • Vorreinigung mit dem ZEG
    • Intensivreinigung mittels Scaler/Kürretten
    • Anwendung von Pulverstrahlgerät, je nach Technik und Pulver auch subgingival
    • Mehrphasige Polituren
    • Refluoridierungsmaßnahmen

    30‒50 Minuten

    Nr. 4020 GOZ

    • Supragingivale Medikamentöse Therapie

    ca. 2 Minuten

    Nr. 4025 GOZ

    • Subgingivale antibakterielle Therapie mit z. B. CHX-Gel, Ligosan, Perio-Chip oder Ähnliche

    ca. 2‒10 Minuten

    BEB*

    • Hygienische Überarbeitung vorhandener Prothesen und Schienen
     

    * Nach praxisinterner Kalkulation

     

    Sicher stellt sich bei der Nr. 1000 GOZ die Frage: Wie soll ich die Mindestdauer von 25 Minuten erreichen? Wie in der Musterabrechnung für Phase 1 (s. o.) dargestellt, enthält die Nr. 1000 GOZ mehr als das Sichtbarmachen von Belägen und die dazugehörige Kommunikation. Eine ausführliche Diagnostik durch die Prophylaxefachkraft sowie die noch ausführlichere Dokumentation sind zwar für den Patienten auf den ersten Blick nicht als Bestandteil erkennbar. Mithilfe einer praxisspezifischen Patienteninformationsbroschüre, gut dokumentierten Beratungen und als schriftlich fixierte Arbeitsanweisung im Rahmen eines praxisinternen Qualitätsmanagements kann man diesen Zeitaufwand und die Leistungsinhalte allerdings extern wie intern überzeugend kommunizieren.

     

    • Musterabrechnung für Phase 2
    Gebührenposition
    Leistungsinhalt
    Zeitaufwand

    Nr. 1010 GOZ

    • Wichtigste Fragen:
      • Spüren Sie eine Veränderung?
      • Was haben Sie geändert?
    • Selektives oder vollständiges Anfärben der Beläge
    • Plaque- und Blutungsindex erfassen und dokumentieren
    • Vorstellung des Ist-Zustands mit Spiegel, ggf. Kamera und Vergleich mit Phase 1
    • Prüfung des Therapieziels und Dokumentation
    • Remotivation ggf. Anpassung der Hilfsmittel

    Mind. 15 Minuten

    Nr. XXXXa GOZ

    • Intraorale Fotografie zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken, ggf. einschließlich Vergleich mit Referenzbildern zur Feindiagnostik

    5‒10 Minuten (da Referenzaufnahmen jetzt vergleichbar)

    Nr. 1040 GOZ

    • Vorreinigung mit dem ZEG
    • Intensivreinigung mittels Scaler/Kürretten
    • Anwendung von Pulverstrahlgerät je nach Technik und Pulver aus subgingival anzuwenden.
    • Mehrphasige Polituren
    • Refluoridierungsmaßnahmen

    20‒30 Minuten

    Optional statt der Nr. 1040 GOZ

    Nr. 4060 GOZ

    • Einphasige Politur minimaler Beläge

    Nr. 4050 GOZ/

    Nr. 4055 GOZ

    • Entfernung von harten und weichen Belägen

    Nr. 4020 GOZ

    • Supragingivale Medikamentöse Therapie

    ca. 2 Minuten

    Nr. 4025 GOZ

    • Subgingivale antibakterielle Therapie mit z. B. CHX-Gel, Ligosan, Perio-Chip oder Ähnliche

    ca. 2‒10 Minuten

    BEB*

    • Hygienische Überarbeitung vorhandener Prothesen und Schienen
     

    * Nach praxisinterner Kalkulation

     

    PRAXISTIPP | Was die in der Musterabrechnung für die Phasen 1 und 2 genannte Analogleistung zur intraoralen Fotografie betrifft, wählen Sie eine Leistung, die Sie ggf. mit einem niedrigeren Steigerungsfaktor in der ersten Behandlungssitzung anwenden können. Das Steigern der Analogleistung ist aufgrund des zusätzlichen Vergleichs ebenfalls denkbar und auf Grundlage der GOZ möglich. Optional legen Sie eine zweite, besser bewertete Position an.

     

     

    • Musterabrechnung für Phase 3
    Gebührenposition
    Leistungsinhalt
    Zeitaufwand

    Nr. 1010 GOZ

    • s. o.

    Mind. 15 Minuten

    Nr. 4005 GOZ

    • Parodontal Screening Index (PSI) zur Evaluation der weiteren Therapie und Erfolgskontrolle

    5 Minuten

    GOÄ 70

    • Ausdruck des PSI

    Nr. XXXXa GOZ

    • Intraorale Fotografie (s. o.)

    5‒10 Minuten (da Referenzaufnahmen jetzt vergleichbar)

    Nr. 1040 GOZ

    • s. o.

    20‒30 Minuten

    Optional statt der Nr. 1040 GOZ

    Nr. 4060 GOZ

    • Einphasige Politur minimaler Beläge (s. o.)

    Nr. 4050/55 GOZ

    • Entfernung von harten und weichen Belägen (s. o.)

    Nr. 4020 GOZ

    • Supragingivale medikamentöse Therapie

    ca. 2 Minuten

    Nr. 4025 GOZ

    • Subgingivale antibakterielle Therapie (s. o.)

    ca. 2‒10 Minuten

    BEB*

    • Hygienische Überarbeitung vorhandener Prothesen und Schienen

    Ä1**

    • Beratung bzw. Mitteilung der Auswertung des PSI
     

    * Nach praxisinterner Kalkulation

    ** Da die Erhebung des PSI gemäß Nr. 4005 GOZ erfolgt, ist es legitim, die Mitteilung über das Diagnostikergebnis und die Behandlungsempfehlung privat zu liquidieren.

    Zeitplanung der Behandlungsintervalle

    Das Behandlungsjahr beginnt mit dem Erbringen der Nr. 1000 GOZ und endet im darauffolgenden Jahr, einen Tag später.

     

    Bild: IWW Institut
    Quelle: Ausgabe 10 / 2023 | Seite 4 | ID 49679221