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  • · Nachricht · Heilmittelverordnung

    Leserforum: Gibt es eine Übergangsfrist zur Verwendung alter Verordnungsvordrucke?

    | FRAGE: „Seitdem zum 01.01.2017 die neuen Vordrucke zur Verordnung von Heilmitteln (Muster 13) gelten, sind meine Kollegen und ich uneins darüber, ob die Krankenkassen jetzt wirklich nur noch Verordnungen auf den neuen Vordrucken akzeptieren oder nicht. Einige meiner Kollegen führen die offizielle Regelung an, andere beziehen sich auf Pressemitteilungen von Heilmittelverbänden, wonach es bis Mitte des Jahres eine Übergangsfrist gebe, in der noch Verordnungen auf alten Vordrucken eingereicht werden dürfen. Was stimmt denn nun?“ |

     

    Antwort: Ihre Frage haben wir als Presseanfrage an den GKV-Spitzenverband weitergeleitet. Dort antwortete die Pressestelle am 03.04.2017: „Es gibt eine Übergangsfrist, in der die alten Formulare noch verwendet werden können. Sie endet am 30.06.2017. Ab 01.07.2017 dürfen ausschließlich die neuen Formulare benutzt werden. Eine solche Info ist an die Berufsverbände der Heilmittelerbringer gegangen. Verbunden damit war die Bitte, ihre jeweiligen Mitglieder zu informieren.“

    Quelle: ID 44615515