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  • · Fachbeitrag · Telematik

    Einigung zur Kostenerstattung für die Praxis-Anbindung an die Telematikinfrastruktur getroffen

    von RA Tim Hesse, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Ärzte und Psychotherapeuten erhalten die Kosten für die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur voll erstattet. Unter Moderation des Bundesschiedsamts haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) am 28.04.2017 auf Erstattungsbeträge für die technische Erstausstattung und die laufenden Betriebskosten geeinigt. Die Vereinbarung wird noch final ausformuliert. |

     

    • Hintergrund: Telematik

    Der Gesetzgeber hat mit dem „eHealth-Gesetz“ die Anbindung aller Praxen an die von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (kurz: gematik) eingerichteten, betriebenen und weiterentwickelten Telematikinfrastruktur (TI) vorgeschrieben. Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Ausweis Zugang erhalten.

     

    Die Einführung der neuen Technik soll am 01.07.2017 starten und innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Als erste Anwendung muss der Versichertenstammdatenabgleich zwischen der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und den Krankenkassen umgesetzt werden.

     

    MERKE | Praxen, die am 01.07.2018 noch nicht an die TI angebunden sind, drohen Honorarkürzungen. So soll Vertragsärzten, die über den 01.07.2018 hinaus kein Versicherungsstammdatenmanagement (VSDM) durchführen, das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt werden (§ 291 Abs. 2b S.z 14 SGB V). Geplant ist, dass später auch Notfalldaten und Medikationspläne auf der eGK elektronisch gespeichert werden.

     

     

    • Hintergrund: Benötigte technische Praxis-Ausstattung

    Um die TI nutzen zu können, benötigen Vertragsärzte und -psychotherapeuten verschiedene Komponenten und Dienste, deren Einführung regelmäßig vom Betreuer des Praxissystems organisiert und durchgeführt werden kann:

     

    • Konnektor: Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor - ähnlich einem DSL-Router, allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Der Konnektor ist mit den Kartenterminals der Praxis sowie dem Praxisverwaltungssystem (PVwS) per Netzwerk verbunden. Er enthält auch das notwendige Modul für das VSDM.

     

    • VPN-Zugangsdienst: Für den Zugang zur TI über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) wird außerdem ein sogenannter VPN-Zugangsdienst benötigt, der von einem speziellen Dienstleister bereitgestellt wird.

     

    • Stationäre Kartenterminals, eHBA und Praxiskarte: Mit den in der Praxis installierten stationären Kartenterminals werden die eGK, der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Praxis- bzw. Institutionskarte Security Module Card Typ B (SMC-B; „Praxiskarte“) eingelesen. Nur wenn die Praxis mittels einer solchen Karte registriert ist, kann der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen. Stationäre Kartenterminals sollen auch ermöglichen, auf die eGK zu schreiben. Mit dem eHBA und der Praxiskarte sind für die Praxen ebenfalls Kosten verbunden. Beides ist online bestellbar.
    • Mobile Kartenterminals: Mobile Kartenterminals ermöglichen den Vertragsärzten, z. B. bei Hausbesuchen abrechnungsrelevante Versichertenstammdaten zu lesen und zwischenzuspeichern. Auch für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird eine SMC-B oder ein eHBA zur Identifikation benötigt. Im Gegensatz zum stationären Terminal kann das mobile nur lesend auf die eGK zugreifen und ausgelesene Daten zwischenspeichern.

     

    • Anpassung PVwS: Die Praxissoftware muss angepasst werden, um das Auslesen und Aktualisieren der Versichertendaten auf der eGK möglich zu machen. Dazu ist ein Update der Praxissoftware notwendig. Ob dieses Update für Ihre eingesetzte Software zur Verfügung steht, erfragen Sie bitte bei Ihrem Systembetreuer.