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  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Organspende-Register ist online: Spendewillige können sich ab sofort digital registrieren

    | Nur 44 % der Deutschen haben ihren Spenderwillen schriftlich in einem Ausweis und/oder einer Patientenverfügung festgelegt (BZgA-Umfrage 2022). Hausärzte beraten Patienten regelmäßig bezüglich Organspenden und halten die ie orange-gelben Ausweisformulare vor. Seit dem 18.03.2024 lässt sich nun auf das Organspende-Register hinweisen (online unter iww.de/s10546 ), wo sich via PC oder Smartphone der Spendewille digital hinterlegen lässt. |

     

    So funktioniert die Registrierung

    Spender können sich mit ihrem elektronischen Ausweis (Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion), der eID-Karte (kann von EU-Bürgern ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden) oder bequem mit Smartphone und Ausweis-App registrieren. Ein nicht onlinefähiger Personalausweis kann nachträglich freigeschaltet werden (online unter iww.de/s10547). Auch mit der Krankenkassen-App soll dies bald funktionieren.

     

    Spender haben dieselben Auswahloptionen wie beim bisherigen Spendeausweis auf Papier (Umfang der Spendenbereitschaft, Widerspruch, Entscheidungsbefugnis anderer Person). Vorgenommene Registereinträge lassen sich jederzeit online ändern oder komplett löschen.

     

    PRAXISTIPPS | Nach erfolgreicher digitaler Registrierung sollten Spendewillige den bisherigen Papierausweis weiterhin bei sich tragen. Liegen mehrere sich widersprechende Dokumente vor (z. B. Organspendeausweis und Patientenverfügung bzw. zwei unterschiedlich datierte Versionen einer Patientenverfügung), gilt immer das jüngste Dokument!

     

    Bisher waren Ärzte auf Organspendeausweise angewiesen

    Das neue digitale Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrieben. Entnahmekrankenhäuser und die dortigen Ärztinnen und Ärzte können schnell online abfragen, ob eine Person als Spender registriert ist. Bis zum 01.07.2024 sollen alle Entnahmekrankenhäuser in Deutschland angebunden sein, Gewebeeinrichtungen sollen bis zum 01.01.2025 folgen. Ausländische Krankenhäuser haben keinen Zugriff.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Informationen der Bundesregierung für Patienten: Organspende ‒ die wichtigsten Fragen und Antworten (iww.de/s10614)
    • Abrechnungspotenzial: EBM-Nr. 01480 für die Beratung zur Organspende noch nicht „Standard“ (AAA 04/2023, Seite 4)
    Quelle: ID 49971362