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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Falsche Maskenatteste durch Vertragsarzt führen zu Geldstrafe und teilweisem Berufsverbot

    von RA, FA MedizinR Philip Christmann, Berlin/Heidelberg, christmann-law.de

    | Ärzte, die eine Maskenunverträglichkeit bescheinigen, ohne dass tatsächlich eine solche Unverträglichkeit besteht, können strafrechtlich belangt werden. Das Amtsgericht (AG) Passau hat einen Arzt in so einem Fall verurteilt (Urteil vom 02.05.2022, Az. 11 Ls 53 Js 14570/20). |

     

    Sachverhalt

    Ein 59-jähriger bayerischer Vertragsarzt, der die Corona-Schutzmaßnahmen kritisch betrachtet, übersandte interessierten Personen in rund 80 Fällen auf Anforderung ein Attest. Die Atteste bescheinigten, dass die Personen aus medizinischen Gründen keine Maske zum Schutz vor COVID-19 tragen und/oder ihre Hände nicht desinfizieren könnten. Allerdings hatte der Arzt die betreffenden Personen nicht ärztlich untersucht. Diese wohnen zum Teil weit entfernt vom Arzt und hatten die Atteste schriftlich bestellt.

     

    Entscheidung

    Aus Sicht des AG Passau war der Tatbestand des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 Strafgesetzbuch [StGB]) erfüllt. Das Gericht verurteilte den Arzt wegen der Vielzahl der Fälle und der Gefährdung der öffentlichen Gesundheit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen. Des Weiteren muss der Arzt eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Überdies erhält er ein dreijähriges, teilweises Berufsverbot: In diesen drei Jahren ist es dem Arzt verboten, Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht auszustellen. Für generelle Kritik an der Maskenpflicht hätte er den Rechtsweg beschreiten müssen.

     

    In Anbetracht der vielen Fälle und der Uneinsichtigkeit des Arztes ist dies eine vergleichsweise milde Strafe. Der Arzt hat bereits Berufung angekündigt. Ihm droht allerdings noch ein berufsrechtliches Verfahren vor der Ärztekammer und möglicherweise auch vor der KV (sog. „berufsrechtlicher Überhang“ bei berufsbezogenen Straftaten von Ärzten). Diese Verfahren können seine Approbation und seine Zulassung gefährden. Ein Arzt, der anerkannte medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse leugnet und massenhaft Untersuchungen vortäuscht und falsche ärztliche Bescheinigungen ausstellt, ist nicht geeignet, Patienten zu behandeln.

     

    FAZIT | Die Rechtsprechung sollte hier angesichts der allgemeinen Verunsicherung, die die vielen falschen Atteste von echten Ärzten in den letzten zwei Jahren verursacht haben, den Gedanken der Abschreckung einer Strafe stärker in den Vordergrund stellen. Ein volles, aber zeitlich beschränktes Berufsverbot und eine höhere Geldstrafe wären daher sinnvoll gewesen. Ärzte, die wissentlich etwas falsch attestieren, sollten schnell verfolgt und hart bestraft werden, um das Vertrauen der Allgemeinheit in die Richtigkeit ärztlicher Atteste und auch das Vertrauen in die Ärzteschaft allgemein zu schützen.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2022 | Seite 20 | ID 48294786