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  • · Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel

    Abrechnungshinweise für alle Ärzte

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Im GOÄ-Spiegel stellen wir jeden Monat Fragen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften sowie unsere Antworten dazu dar. Die hauptsächlich von der Fragestellung betroffenen Anwendungsbereiche der GOÄ sind den jeweiligen Themen vorangestellt. |

    Konsil: Was ist eine „ähnliche Fachrichtung“?

    Einige private Kostenträger scheinen in der Anmerkung zur Nr. 60 GOÄ (Konsil) „entdeckt“ zu haben, dass innerhalb von Praxisgemeinschaften die Berechnung zwischen Ärzten nicht nur gleicher, sondern auch ähnlicher Fachrichtung untersagt ist. Sie versuchen, dies nun auch auf inhaltliche Überschneidungen von Fachgebieten gemäß der Weiterbildungsordnung auszudehnen.
    • Beispiel

    Konsil zwischen einem Neurologen und einem Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder einem Allgemeinarzt und einem Kardiologen.

    Das Vorgehen der Krankenkassen ist nicht korrekt! Zwar bestimmt die GOÄ nicht, was „ähnliche Fachrichtungen“ in einer Praxisgemeinschaft sind, nennt in den Anmerkungen aber die Beispiele „praktischer Arzt und Allgemeinmediziner“ bzw. „Internist und praktischer Arzt“.